Ahnenforschung kann manchmal ein echtes Sittenbild sein – oder sagen wir lieber: ein Spiegel gelebter Realität, die sich nicht immer an die strengen Vorgaben der Kirche hielt. So geschehen am 15. Juni 1721 im sächsischen Flößberg, als meine 8×Ur‑Großeltern Christian Dennhardt und Anna Maria Müller in den heiligen Bund der Ehe traten. Allerdings nicht unter feierlichem Glockengeläut und festlicher Gemeinde, sondern „in der Stille“. Warum? Nun ja – die beiden hatten es ein wenig eilig gehabt …
Bereits am 6. Mai 1721, also gut einen Monat zuvor, war ihre uneheliche Tochter zur Welt gekommen. Damit hatte das Paar aus Sicht der Kirche gegen das Sechste Gebot verstoßen: „Du sollst nicht ehebrechen.“ Und für den zuständigen Pfarrer in Flößberg war die Sache eindeutig: Eine Hochzeit mit großem Brimborium hätte sich da nicht gehört. Stattdessen wurde die Trauung leise, ohne viel Aufhebens, am Abend vollzogen. Der offizielle Eintrag im Kirchenbuch ist entsprechend fromm formuliert:

„Den 15. Junÿ sind in Flößberg copuliret worden Christian Dähnert und Anna Maria Müllerin und zwar des Abends in der Stille, weil sie contra sextum pecciret. Gott vergib ihnen ihre Sünde umb Christi Willen.“
Tauf- und Traubuch der Kirchgemeinde Flößberg mit Beucha 1705–1780, Trauungen 1721, Nr. 5
Kurz gesagt: „Ihr habt gesündigt, aber wir drücken nochmal ein Auge zu – Gott möge es euch verzeihen.“
Theorie und Praxis
Aus heutiger Sicht mag das seltsam erscheinen, doch damals war ein uneheliches Kind ein echtes Problem. Die Kirche sah darin nicht nur eine Sünde, sondern auch einen gesellschaftlichen Makel. Schließlich war das Sechste Gebot nicht nur auf Ehebruch im engeren Sinne beschränkt, sondern wurde von der christlichen Moraltheologie großzügig ausgelegt. Unzucht, vorehelicher Geschlechtsverkehr oder andere Verstöße gegen die damalige Sexualmoral fielen ebenfalls darunter. Wer also vor der Ehe ein Kind zeugte, musste mit erhobenen Zeigefingern rechnen.
Trotzdem zeigen meine Ahnenforschungen eines ganz deutlich: Uneheliche Kinder waren keine absolute Seltenheit. Offenbar lagen kirchliche Moral und gelebte Wirklichkeit doch oft ein Stück weit auseinander. Ob aus Liebe, jugendlichem Übermut oder schlicht der Notwendigkeit heraus – auch unsere Vorfahren haben sich nicht immer sklavisch an die Regeln gehalten.
Ein Augenzwinkern in die Vergangenheit
Wenn man sich die Situation von Christian und Anna Maria vorstellt, kann man sich gut denken, dass sie vielleicht gar nicht so unglücklich über ihre stille Hochzeit waren. Keine teuren Festlichkeiten, keine aufwendige Organisation, kein großes Trara – vielleicht sogar ein kleiner Segen im Unglück. Und am Ende? Wurde aus ihnen trotzdem ein respektables Ehepaar und die Grundlage für viele nachfolgende Generationen: In den 16 Jahren nach ihrer Hochzeit „in der Stille“ finden sich im Taufbuch von Flößberg noch ganze acht ehelich geborene Kinder.
Vielleicht sollten wir das Sechste Gebot also mit einem gewissen historischen Augenzwinkern betrachten. Denn eines scheint sicher: Die Liebe hat sich noch nie von Vorschriften wirklich aufhalten lassen.
Wie sieht es in deiner Ahnenforschung aus? Sind dir ähnliche Fälle begegnet? Teile deine Erfahrungen gern in den Kommentaren!


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